Supplier Code of Conduct
Unser Verständnis von Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement
Die Schunk Group versteht Nachhaltigkeit als einen wesentlichen Bestandteil ihrer Geschäftsprozesse. Bei unseren Beschaffungsaktivitäten achten wir neben prozessualen, ökonomischen und technischen Kriterien ebenfalls auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte, wie Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, fairen Wettbewerb, Korruptionsprävention und Gesundheits- und Umweltschutz.
Wir beziehen als Technologiekonzern mit hoher Werkstoffkompetenz weltweit Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen bei Lieferanten weltweit, um mit innovativen Produkt- und Servicelösungen den nachhaltigen Erfolg unserer Kunden zu sichern. Grundlage dafür ist eine verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensphilosophie. Aus diesem Grund binden wir Lieferanten direkt in unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein.
Im Spannungsfeld zwischen Produkt/Leistung, Markt, Region und Prozess sind für uns Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten, Innovation, Integrität und Nachhaltigkeit wesentliche Faktoren unserer Lieferantenauswahl. Die Schunk Group wird daher nur Lieferanten auswählen, die ihr Geschäft mit Professionalität und Integrität betreiben, unsere sozialen und umweltbezogenen Werte teilen und unsere Qualitätsstandards und Gesundheits- und Sicherheitskultur anerkennen und mittragen.
Daher erwarten wir von unseren Lieferanten folgendes:
- Durchführung ihrer Geschäftstätigkeiten unter voller Einhaltung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Branchencodes.
- Strenge Befolgung ethischer Prinzipien für Arbeitnehmer- und Menschenrechte, Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.
- Integration, Anwendung und Weitergabe dieser Prinzipien an ihre eigenen Zulieferer und Subunternehmer.
- Anerkennung der Bedeutung von Vielfalt und Integration durch strikte Einhaltung aller Gesetze zu Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.
- Sicherstellung, dass am Arbeitsplatz weder Gesetzesverstöße noch Diskriminierung jeglicher Art stattfinden.
- Bewusster, respektvoller Umgang mit kulturellen Gegensätzen, Glauben und Fragestellungen.
Dieser Supplier Code of Conduct legt die Mindestanforderungen zu Nachhaltigkeitsbelangen fest und definiert die Kernprinzipien, deren Einhaltung die Schunk Group von allen Geschäftspartnern und Lieferanten erwartet. Die Schunk Group behält sich vor, die Geschäftsbeziehung mit einem Lieferanten, der diese Grundsätze oder geltendes Recht nicht einhält, jederzeit auszusetzen oder einzustellen.
1. Achtung vor Menschenrechten / Diskriminierung
Beschäftigte der Schunk Group sowie alle Geschäftspartner und Lieferanten haben das Recht auf faire, höfliche und respektvolle Behandlung. Schunk erwartet, dass auch seine Lieferanten Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und Diskriminierung unterbinden.
2. Kinderarbeit
Die Schunk Group lehnt jegliche Form von Kinderarbeit ab. Schunk erwartet, dass seine Lieferanten jegliche Art von Kinderarbeit in ihren Unternehmen und innerhalb der Lieferkette verbieten und unterlassen.
3. Zwangsarbeit / Moderne Sklaverei
Wir erwarten von unseren Lieferanten und ihren Zulieferern, dass sie gegen jede Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel in der Lieferkette kämpfen und diese unter keinen Umständen dulden.
4. Arbeitnehmerrechte / Arbeitsbedingungen
Schunk erwartet von seinen Lieferanten die Einhaltung sämtlicher Arbeitnehmerrechte der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung sowie faire Arbeitsbedingungen weltweit.
5. Vereinigungsfreiheit
Das Recht aller Mitarbeiter, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden und ihnen beizutreten, wird von den Lieferanten anerkannt.
6. Vergütung / Arbeitszeiten
Lieferanten müssen Mitarbeiter rechtzeitig und gemäß geltender Lohngesetze bezahlen, einschließlich Mindestlöhnen, Überstunden und vorgeschriebener Leistungen.
7. Gesundheitsschutz / Arbeitssicherheit / Brandschutz
Schunk erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz, zur Arbeitssicherheit und zum Brandschutz kennen und einhalten.
8. Umweltschutz
Der Schutz der Umwelt ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenspolitik von Schunk und wird daher auch von allen Lieferanten konsequent eingefordert.
9. Verhalten im geschäftlichen Umfeld / fairer Wettbewerb
Lieferanten müssen ihre Geschäfte in Einklang mit fairem Wettbewerb und unter Einhaltung des geltenden Wettbewerbsrechts tätigen.
10. Korruption und Bestechung
Jegliche Bestechung, Korruption, Erpressung, Geldwäsche und Unterschlagung sind verboten. Lieferanten dürfen keine Vorteile gewähren, Bestechungsgelder anbieten, zahlen oder annehmen.
11. Einladungen / Geschenke
Lieferanten dürfen keine Geschenke, Zuwendungen oder Unterhaltungsaktivitäten anbieten, welche die Entscheidung von Schunk-Mitarbeitern beeinflussen könnte.
12. Verwendung des Namens / Marken / Logos von Schunk
Die Verwendung des Namens, der Marken-/Warenzeichen oder anderer Informationen von Schunk in Werbung oder Medienveröffentlichungen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Schunk nicht gestattet.
13. Vermeidung von Interessenkonflikten
Lieferanten sollten jegliche Interaktionen mit Mitarbeitern von Schunk vermeiden, die einen Konflikt darstellen könnten oder diesen Anschein erwecken könnten.
14. Geldwäsche
Schunk erwartet, dass seine Lieferanten alle einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhalten.
15. Geistiges Eigentum / Plagiate
Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum müssen durch die Lieferanten respektiert werden. Der Einsatz von Plagiaten oder gefälschten Materialien ist untersagt.
16. Integrität der Lieferkette / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Der Lieferant verpflichtet sich, in seinen jeweiligen Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
17. Export / Importkontrolle
Lieferanten müssen alle geltenden Import- und Exportkontrollgesetze, Bestimmungen und Sanktionen einhalten.
18. Privatsphäre und Datenschutz
Lieferanten müssen sämtliche Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten und Datenschutz einhalten und respektieren.
19. Konfliktmaterialien
Die Lieferanten stellen sicher, dass die an Schunk gelieferten Produkte keine Metalle aus Konfliktgebieten enthalten, die Menschenrechtsverletzungen finanzieren.
20. Einhaltung des Supplier Code of Conduct / Kontrolle
Zur Feststellung der Einhaltung behalten wir uns vor, diese selbst, durch Dritte oder mittels Supplier Self Assessments zu prüfen. Verstöße werden als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses betrachtet.
21. Hinweisgebersystem / Whistleblowing
Die Schunk Group hat mit der Beauftragung eines externen Rechtsanwalts als Ombudsmann ein Hinweisgebersystem eingerichtet, welches auch von Lieferanten genutzt werden kann.
Kontaktdaten des Schunk Ombudsmanns (Vertrauensanwalts):
Dr. Rainer Buchert, Buchert Jacob Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon: +49 69 710 333 30
E-Mail: ombudsperson@ombudsperson-frankfurt.de
Website: www.ombudsperson-frankfurt.de
Jeder Lieferant von Schunk ist aufgerufen, sein eigenes Verhalten anhand der vorstehenden Maßstäbe zu prüfen und ggf. anzupassen. Verstöße gegen diesen Supplier Verhaltenskodex werden nicht hingenommen.
Heuchelheim, 1. April 2023 – Schunk GmbH