Code of Conduct
Leitbild der Schunk Group
Schunk ist ein globaler Technologiekonzern. Unsere Ingenieurkompetenz in der Werkstofftechnik und im Maschinenbau bringt Industrien auf der ganzen Welt voran. Wir setzen auf profitables Wachstum, Unabhängigkeit und eine langfristige Orientierung. Vielfalt und gegenseitiger Respekt zeichnen uns aus: Gemeinsam sind wir erfolgreich.
Begeistert von Technologie. Wir sind kompetent und ideenreich. Das macht uns zum innovativen Technologieführer, der immer einen Schritt voraus ist.
Pragmatisch im Handeln. Wir sorgen für schnelle Lösungen und effiziente Ergebnisse. Dabei agieren wir mittelständisch und partnerschaftlich.
Den Kunden im Fokus. Wir bereiten den Weg für den Erfolg unserer Kunden. Zusammen mit ihnen leisten wir einen wesentlichen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft.
Präambel
Dieser Code of Conduct (Verhaltenskodex) legt fundamentale Verhaltensprinzipien fest, die das Handeln von Management sowie allen Beschäftigten der Schunk Group im Unternehmensalltag bestimmen.
Das Vertrauen unserer Geschäftspartner, wie z. B. Kunden, Lieferanten, Besucher, Behörden und der Öffentlichkeit ist von höchster Bedeutung für die Schunk Group. Daher prägen Verantwortungsbewusstsein, Gesetzestreue und moralisch integres Verhalten das Handeln von Schunk.
A. Gültigkeit
Neben und unabhängig von dieser Richtlinie gelten für die geschäftliche Tätigkeit der Schunk Group und das Verhalten aller Beschäftigter die jeweils anwendbaren lokalen Gesetze.
Soweit Verhaltensregeln für einzelne Gesellschaften, Organisationseinheiten oder Personengruppen in gesonderten Richtlinien (z. B. Corporate Standards) festgelegt sind, gelten diese Richtlinien uneingeschränkt neben diesem Verhaltenskodex.
B. Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Rechtsvorschriften
1. Beachtung des geltenden Rechts
Die Beachtung aller anwendbaren Gesetze, Verordnungen und sonstiger Rechtsvorschriften ist unverzichtbare Grundlage allen Handelns der Schunk Group. Alle Beschäftigten und Organe der Schunk Group sind verpflichtet, sich über die für ihren Verantwortungsbereich im Unternehmen geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und in Zweifelsfällen Rat bei den hierfür zuständigen Stellen in der Schunk Group einzuholen.
Schunk kommt seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention nach und beteiligt sich nicht an Geldwäscheaktivitäten. Alle Beschäftigten sind aufgefordert, ungewöhnliche finanzielle Transaktionen, insbesondere unter Einschluss von Barmitteln, die einen Geldwäscheverdacht begründen könnten, durch die zuständige Finanzabteilung prüfen zu lassen.
Schunk leistet keine finanziellen Zuwendungen, insbesondere Spenden und Sponsoring-Maßnahmen an politische Parteien, parteinahe oder parteiähnliche Organisationen, einzelne Mandatsträger oder an Kandidaten für politische Ämter.
2. Fairer Wettbewerb
Unverzichtbarer Bestandteil einer freien Marktwirtschaft sind die Regularien zum Schutz fairen Wettbewerbs. Dabei geht es insbesondere um:
- das Verbot von Absprachen zwischen Wettbewerbern über Preise, Konditionen, Gebietsaufteilungen, Kundengruppen oder Produktionsmengen,
- verbotene Preisbindungen von Vertriebspartnern,
- das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung,
- die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, um die Entstehung marktbeherrschender Stellungen zu verhindern.
Es entspricht der Geschäftspolitik der Schunk Group, einen fairen Wettbewerb zu fördern. Schunk beachtet daher alle anwendbaren Kartellgesetze. Verboten sind insbesondere Absprachen zwischen Marktteilnehmern, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken, sowie informelle Gespräche oder abgestimmtes Verhalten mit wettbewerbsbeschränkendem Ziel. Bei Gesprächen mit Wettbewerbern dürfen keine vertraulichen Informationen über Preise und bevorstehende Preisänderungen oder über Kunden-/Lieferantenbeziehungen ausgetauscht werden.
3. Korruption / Gewährung von Vorteilen / Entgegennahme von Vorteilen
Die Beschäftigten von Schunk verpflichten sich, alles zu unternehmen, um in ihrem Einflussbereich Korruption zu unterbinden. Für eine Bevorzugung bei der Anbahnung, Vergabe oder Abwicklung eines Auftrags dürfen keine persönlichen Vorteile gefordert, angenommen, angeboten oder gewährt werden. Geschenke dürfen grundsätzlich nicht verteilt oder angenommen werden. Ausnahmen gelten nur bei allgemein üblichen Gelegenheits- oder Werbegeschenken und bei Geschenken, die der Üblichkeit und Höflichkeit in einem Land entsprechen und mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen vereinbar sind.
4. Internationaler Handel
Gesellschaften der Schunk Group halten alle aufgrund nationalen oder internationalen Rechts geltenden Export- oder Importverbote, Ausfuhrkontrollen, Wirtschaftssanktionen, Embargos und behördliche Genehmigungsvorbehalte ein. Alle Beschäftigten haben diese Kontrollbestimmungen zu beachten. Das Erfordernis behördlicher Genehmigungen ist vor der Ausführung der jeweiligen Handlung entsprechend zu prüfen.
C. Vermeidung von Interessenkonflikten
Es gehört zu den Dienstpflichten aller Organe und Beschäftigten der Schunk Group, Konflikte zwischen ihren privaten Interessen und den Interessen der Schunk Group zu vermeiden. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten müssen die Beschäftigten die beabsichtigte Annahme eines Mandats oder einer Funktion in einem anderen Unternehmen, Aufnahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit oder Aufnahme einer unternehmerischen Betätigung ihrer jeweiligen Führungskraft oder dem zuständigen Personalbereich melden und deren Zustimmung einholen.
D. Achtung vor Menschenrechten und Anti-Diskriminierung
1. Faire Arbeitsbedingungen
Schunk bekennt sich zu den Grundsätzen sozialer Verantwortung. Die Einhaltung aller lokalen Gesetzgebungen zu Mindestlöhnen, Sozialleistungen, Überstunden, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen ist selbstverständlich. Vom Gebot fairer Arbeitsbedingungen umfasst ist die konsequente Verhinderung von Zwangsarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel und schließt jede Form von Diskriminierung der Beschäftigten aus.
2. Kinderarbeit
Die Schunk Group lehnt jegliche Form von Kinderarbeit ab, auch bei ihren Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung in der Schunk Group wird nach Maßgabe der jeweiligen lokalen staatlichen Regelung stets beachtet.
3. Diskriminierungsverbot
Beschäftigte der Schunk Group sowie alle Geschäftspartner haben das Recht auf faire, höfliche und respektvolle Behandlung. Niemand darf auf Grund seiner ethnischen Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, Geschlecht, sexueller Identität, Glaubens oder Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, politischen Einstellung, Alters, körperlichen Konstitution, Aussehens oder sonstiger persönlicher Merkmale belästigt oder diskriminiert werden.
E. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz
1. Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Sicherheit unserer Produkte sind für uns ein elementarer Grundsatz. Prozesse, Betriebsstätten und -mittel müssen den anwendbaren gesetzlichen und internen Vorgaben zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz entsprechen.
2. Umweltschutz
Schunk bekennt sich zum Schutz unserer Umwelt als Unternehmensziel und erklärt die ressourcenschonende Herstellung unserer Produkte zu einem wichtigen Ziel. Wir schonen unsere Umwelt, gehen sparsam mit allen natürlichen Ressourcen um und minimieren Belastungen für Mensch und Natur.
F. Datenschutz, vertrauliche Informationen, Plagiate und geistiges Eigentum
Die Schunk Group achtet auf die Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Gesetze und Vorschriften und verlangt dies auch von ihren Beschäftigten, Kunden und Lieferanten. Das Verwenden, Weiterverarbeiten oder in den Verkehr bringen von Plagiaten wird von der Schunk Group nicht gebilligt.
G. Einhaltung des Code of Conduct und Kontrolle
Jede Gesellschaft und Organisationseinheit der Schunk Group ist für die Einhaltung der in diesem Code of Conduct enthaltenen Regelungen in ihrem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex werden nicht hingenommen und können mit zivilrechtlichen, strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
H. Hinweisgebersystem und Anlaufstelle bei Fehlverhalten
Im Falle der Kenntnis von Verstößen gegen diesen Code of Conduct besteht die Möglichkeit, sich an die jeweilige Führungskraft, den jeweiligen Leiter/in Personal, Global Human Resources oder an den Leiter/in Interne Revision der Schunk Group unter Zusicherung strikter Vertraulichkeit zu wenden.
Die Schunk Group hat mit der Beauftragung eines externen Rechtsanwalts als Ombudsmann (Vertrauensanwalt) ein externes Hinweisgebersystem eingerichtet.
Kontaktdaten des Schunk Ombudsmanns (Vertrauensanwalts):
Dr. Rainer Buchert, Buchert Jacob Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon: +49 69 710 333 30
E-Mail: ombudsperson@ombudsperson-frankfurt.de
Website: www.ombudsperson-frankfurt.de
Heuchelheim, 1. April 2023 – Schunk GmbH